Neue Regelung für Nachtfahrten und Fahrstundenanzahl Führerschein Klasse B
Seit 1. Dezember 2016 gibt es eine neue Regelung betreffend der Nachtfahrten der Klasse B.
Diese sind nun Fahrten bei Dämmerung/Dunkelheit, die zwischen dem astronomischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang durchgeführt werden. Wie die Praxis in den letzten Jahre zeigt werden im Rahmen der privaten Übungsfahrten ohnehin Fahrten bei Dämmerung/Dunkelheit durchgeführt.
Aus diesem Grund kann ab dem 21.Oktober 2016 im Rahmen der Fahrschulausbildung mit Übungsfahrten auf Nachtfahrten verzichtet werden.
Dies gilt auch, wenn der Führerscheinwerber zusätzlich zur Vollausbildung Übungsfahrten absolviert.
Fahrstunden bei Vollausbildung Klasse B
Der Gesetzgeber änderte die Ausbildungsvorschriften:
Ab dem 1. Dezember 2016 beinhaltet die Vollausbildung mindestens sechs Lektionen Hauptschulung. Die Mindestzahl der zu absolvierenden Fahrstunden beträgt nun 18 Fahrlektionen bei der Klasse B.
Die Anzahl der Fahrstunden bei der Ausbildung mit dem "L" Dual und bei "L17" bleiben unverändert.
Der Einstieg ist ab 17,5 Jahren möglich. Die theoretische Prüfung kann ab 17,5 Jahren + 2 Wochen und mit dem 18. Geburtstag dann die praktische Prüfung abgelegt werden.